Kanzlei Schwäble
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Sozialplan / Interessenausgleich
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Interessenausgleich ist das Einvernehmen zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, aufzufangen und erzwingbar.
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