Kanzlei Schwäble

Empfang

PDFDruckenE-Mail

Sozialplan / Interessenausgleich

002

Interessenausgleich ist das Einvernehmen zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Ein  Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, aufzufangen und erzwingbar.

 

  • Beteiligungsverfahren
  • Betriebsstilllegung
  • Einigungsstelle
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Sperrwirkung
  • Verbindlichkeit
Ihre Ansprechpartner: » Rüdiger Schwäble
» Tonia Roman