Kanzlei Schwäble
Empfang
Jugendstrafrecht
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Für Jugendliche und Heranwachsende gelten im Strafrecht Besonderheiten. Insbesondere soll nicht auf Strafe, sondern auf den Erziehungsgedanken abgestellt werden. Dieser Gedanke soll erneuten Straftaten entgegenwirken.
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