Kanzlei Schwäble
Empfang
Testamentsgestaltung
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Wenn Sie zu Lebzeiten bestimmen wollen, wie Ihr Vermögen verteilt wird, wer Ihre Erben sind, oder wen Sie sonst noch bedenken, muss dies durch ein Testament festlegen. Testamente unterliegen gesetzlichen Formerfordernissen.
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| Ihre Ansprechpartner: | » Rüdiger Schwäble » Maike Mammel |




