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Zugewinnrecht

012

Grundsätzlich gilt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Dieser Güterstand kann jedoch durch Ehevertrag geändert werden. Hier wird die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten geregelt.

 

  • Anfangs- und Endvermögen
  • Ehevertrag
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Gütertrennung/Gütergemeinschaft
  • Notarielle Vereinbarung
  • Scheidungsvereinbarung
  • Schenkungen und ehebedingte Zuwendungen
  • Vermögens- und Bestandsverzeichnis
  • Vermögensauseinandersetzung
Ihre Ansprechpartner: » Rüdiger Schwäble
» Anja Schröther-Weihbrecht
» Maike Mammel