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Gütergemeinschaft / Gütertrennung

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Beide Güterstände sind durch Ehevertrag sowohl bei Eingehung als auch bei Ende der Ehe zu begründen, da grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Dies bedarf der notariellen Beurkundung.

 

  • Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes
  • Ehevertrag
  • Erbrecht bei Gütertrennung/Gütergemeinschaft
  • Notarieller Vertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Trennungsvereinbarung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
Ihre Ansprechpartner: » Rüdiger Schwäble
» Anja Schröther-Weihbrecht
» Maike Mammel