Kanzlei Schwäble

Empfang

PDFDruckenE-Mail

Eheverträge

002

Vor Eingehung der Ehe empfiehlt sich oftmals ein Ehevertrag, wenn einer der Partner über Vermögen verfügt. Ebenso ist bei Ehescheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilfreich. Gleiches gilt bei nichtverheirateten Lebenspartnern.

 

  • Güterrecht
  • Notarieller Vertrag
  • Scheidungsvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Trennungsvereinbarung
  • Unterhaltsvereinbarung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Verträge der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Zugewinn
Ihre Ansprechpartner: » Rüdiger Schwäble
» Anja Schröther-Weihbrecht
» Maike Mammel