Kanzlei Schwäble
Empfang
Eheverträge
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Vor Eingehung der Ehe empfiehlt sich oftmals ein Ehevertrag, wenn einer der Partner über Vermögen verfügt. Ebenso ist bei Ehescheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilfreich. Gleiches gilt bei nichtverheirateten Lebenspartnern.
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