Kanzlei Schwäble
Empfang
Betäubungsmittelrecht
![]() |
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist im BTMG geregelt, mit Anlage welche Stoffe im Einzelnen vom BMTG umfasst sind. Wesentlich ist hier die entsprechende Strafandrohung, insbesondere auch im Hinblick auf Auswirkungen auf den möglichen Fahrerlaubnisentzug.
|
| Ihre Ansprechpartner: | » Maike Mammel » Tonia Roman |




