Kanzlei Schwäble
Empfang
Versorgungsausgleich
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Bei Ende der Ehe sind die Rentenanwartschaften der Ehepartner untereinander im Rahmen des Scheidungsverfahrens auszugleichen. Der Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
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| Ihre Ansprechpartner: | » Rüdiger Schwäble » Anja Schröther-Weihbrecht » Maike Mammel |




